
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB) helfen dem Vertragspartner (nachstehend Auftraggeber / Interessent / Kunde / Coachee) und dem Auftragnehmer Embracity Consulting GmbH (nachfolgend EC), sich über die wesentlichen Punkte der Zusammenarbeit zu einigen.
1. Umfang und Gültigkeit
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Die AGB sind Teil der getroffenen schriftlichen Vereinbarungen (z.B. Offerte, Vertrag) und treten auch bei mündlichen Aufträgen in Kraft.
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Die AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen EC und ihren Kunden. Abweichungen von diesen AGBs müssen vorgängig schriftlich vereinbart werden.
2. Leistungen
2.1 Vertrag
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Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und EC kann mündlich oder schriftlich gültig geschlossen werden.
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Üblich ist der Akzept einer schriftlichen Offerte mit der gleichzeitigen Erklärung der Annahme des Kaufangebotes (Auftragsbestätigung) per E-Mail von EC durch den Kunden.
2.2 Auftragsklärung
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Eine gute Zusammenarbeit bedingt einen klaren Auftrag. In einem kurzen und unverbindlichen Erstgespräch klärt EC zusammen mit dem Interessenten (Firmenkunde bzw. Repräsentant oder Coachee) und, sofern es die Auftragskonstellation verlangt, mit dem Vorgesetzten des Auftraggebers die jeweiligen Erwartungen, Ziele und den Umfang des möglichen Auftrags.
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Anschliessend folgt eine beidseitige Beurteilung, ob eine Zusammenarbeit geschlossen werden soll.
2.4 Angebot
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Das Angebot umfasst den Inhalt und Umfang des geplanten Auftrags, die detaillierten Ziele, sowie alle damit verbundenen Leistungen. Falls nichts anderes vereinbart wird, wird dieses per E-Mail versandt.
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Die Stunden- und Tagesansätze variieren je nach Aufwand und Art der Dienstleistung und des Gesamtvolumen des Auftrags.
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Für Trainings, Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen unterbreitet EC massgeschneidert ein verbindliches Angebot (inkl. Vor- und Nachbearbeitung).
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Zusatzaufwände, die ein Pauschalangebot übersteigen und vom Kunden angefordert werden, verrechnet EC separat zu einem vorab definierten Stundensatz.
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Sofern nicht anders vermerkt, sind Angebote, Preisangaben und Offerten ab dem Ausstellungsdatum 30 Tage gültig. Änderungen bleiben vorbehalten.
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Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei längerfristigen Engagements können Preisanpassungen mit angemessener Vorankündigung erfolgen.
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Alle Preise der Leistungen verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (8,1 %).
2.5 Leistungsumfang
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Der Leistungsumfang bemisst sich nach dem Auftrag und orientiert sich stets an der individuellen Situation und den Bedürfnissen des Auftraggebers.
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Nicht in den Leistungen enthalten sind der Veranstaltungsort, Essen/Getränke für die Teilnehmenden sowie die Reisekosten für Facilitator/Coaches/Referenten bei persönlicher Durchführung ausserhalb des Stadtkreises Zürich.
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Spesen werden gemäss Paragraph 2.7 von EC gesondert in Rechnung gestellt.
2.6 Sorgfaltspflicht
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EC führt alle Aufgaben mit angemessener Sorgfalt aus.
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Bei der Erbringung der Leistungen wird EC objektiv, neutral und eigenverantwortlich handeln.
2.7 Spesen & Reisezeit
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Zusätzliche Aufwendungen für Leistungen Dritter, die im Zusammenhang mit unserer Arbeit in Absprache mit dem Kunden bzw. Klienten erstellt werden, werden effektiv in Rechnung gestellt.
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Reisezeiten werden bei produktiver Nutzung (z. B. im Zug mit Arbeitsmöglichkeit) zu 100 % des vereinbarten Stundensatzes verrechnet. Bei nicht nutzbarer Reisezeit (z. B. Fahrt mit dem Auto) erfolgt die Verrechnung mit 50 % des Stundensatzes.
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Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten (Spesen) werden nach effektivem Aufwand und gegen Beleg weiterverrechnet. Bahnfahrten erfolgen in der Regel 1. Klasse, Flüge in der Economy-Klasse mit Flex-Tarif (oder nach individueller Absprache).
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Für regelmässige Anreisen oder erhöhte Koordinationsaufwände kann nach Absprache eine monatliche Pauschale vereinbart werden.
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Alle genannten Preisangaben können individuell geregelt werden.
3. Zusammenarbeit und Vertraulichkeit
3.1 Kooperation und Vertrauen
Beratungsleistungen, Coachings und Trainings erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche oder Projektabläufe. Sie beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.
3.2 Mitwirkungspflicht des Kunden
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Beratung, Coachings und Trainings sind freie, aktive und selbstverantwortliche Prozesse und bestimmte Erfolge liegen ausserhalb des Verantwortungsbereiches von EC. EC steht dem Auftraggeber als Prozessbegleiterin und Unterstützerin bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Kunden geleistet. EC garantiert kein Erreichen eines bestimmten Geschäftsergebnisses als Ergebnis ihrer Leistungen.
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Im Falle von Coachings sollte der Auftraggeber bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner/ihrer Situation auseinanderzusetzen. Analog gilt diese Voraussetzung bei Beratung, Dienstleistungen, Ausbildungs- und Trainerarbeiten für den Auftraggeber.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages erforderlichen Grundlagen zu schaffen, insbesondere alle für die Leistungen von EC relevanten Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und die von ihm schriftlich oder mündlich erteilten Auskünfte richtig und vollständig sind. EC prüft die vom Kunden oder von Dritten gelieferten Daten lediglich auf Plausibilität.
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Der Kunde ist für die Koordination der Leistungen und sonstigen Aktivitäten, die zur Durchführung der Leistungen von EC erforderlich sind innerhalb seiner Organisation verantwortlich.
3.3 Vertraulichkeit
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Eine erfolgreiche Zusammenarbeit bedingt, dass der Auftraggeber Informationen so offen wie möglich mit EC teilt. Selbstverständlich werden diese vertraulich behandelt.
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EC verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen privaten, geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten des Kunden, die offensichtlich vertraulich sind oder bei ihrer Mitteilung oder Übergabe ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden, auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
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EC hat das Recht:
a) vertrauliche Informationen nur insoweit zu vervielfältigen, als dies für den Zweck dieses Vertrages erforderlich ist;
b) vertrauliche Informationen nur an diejenigen ihrer Mitarbeitenden weiterzugeben, die diese Informationen für den Zweck dieses Vertrages kennen müssen;
c) und vertrauliche Informationen an ihre eigenen Berater weiterzugeben, vorausgesetzt, dass diese Berater an Vertraulichkeitsbestimmungen gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind wie die in diesem Abschnitt 3 enthaltenen. -
Ungeachtet des Vorstehenden gilt die Geheimhaltungspflicht nicht für Material oder Informationen:
a) die allgemein zugänglich oder anderweitig öffentlich sind, es sei denn, es liegt ein Verstoss gegen diese Vereinbarung vor; oder
b) die EC von einem Dritten ohne jegliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat; oder
c) die sich im Besitz von EC befanden, bevor sie diese vom Kunden erhalten haben und im Besitz von EC war, ohne dass damit eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit verbunden war; oder
d) die EC unabhängig entwickelt hat, ohne Material oder Informationen zu verwenden, die EC vom Kunden erhalten hat. -
EC behält sich bei Coachings das Recht vor, ihr Stillschweigen aufzuheben, sollte eine Eigen- oder Fremdverletzungsgefahr sichtbar werden. In diesem Fall würde sie sich an eine professionelle Stelle wenden
4. Unterauftragnehmer
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EC hat das Recht, die in der Offerte vereinbarten Verpflichtungen an Unterauftragnehmer zu vergeben. Es wird bei Bedarf Rücksprache mit dem Kunden gehalten.
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Jede Vertragspartei stellt sicher, dass ihre Unterauftragnehmer die Vertraulichkeitsbestimmungen gemäss Abschnitt 3 einhalten.
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Jede Partei haftet für die Arbeit ihres Unterauftragnehmers wie für ihre eigene.
5. Rücktrittsbedingungen und Annulationskosten
5.1 Annulation von Einzelcoachings
Eine kostenfreie Absage einer Coaching Session ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.
5.2 Annulation von Vorträgen und eintägigen Workshops
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Bis 5 Arbeitstage vor Auftragsbeginn verrechnet EC effektive Vorarbeiten inkl. Spesen (gemäss vereinbartem Tagessatz zur Durchführung).
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Bei Rücktritt von weniger als 5 Arbeitstagen vor Auftragsbeginn werden mindestens 50% des Offertbetrages in Rechnung gestellt. Nach Auftragsbeginn wird der Gesamtbetrag verrechnet.
5.3 Annulation von mehrtägigen Workshops/Seminaren und Trainings
Die vereinbarten Durchführungsdaten einer Session können vom Kunden bis zu sechzig (60) Tagen vor der Durchführung kostenlos geändert werden.
Danach werden Terminverschiebungen wie folgt verrechnet:
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59-30 Tage vor der Durchführung: 25% des Gesamtpreises werden in Rechnung gestellt.
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29-15 Tage vor der Durchführung: 50% des Gesamtpreises werden in Rechnung gestellt.
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14 oder weniger Tage vor der Durchführung: 100% des Gesamtpreises werden in Rechnung gestellt.
Projekte, die vom Kunden um mehr als 12 Monate ab dem Datum des unterzeichneten Vertrags verschoben werden, gelten als vom Kunden storniert, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden hat EC das Recht, für ihre geleistete Arbeit entschädigt zu werden. Ein Minimum von 30% des Auftragswertes ist bei Vertragsabschluss fällig. 50% der Auftragssumme wird fällig, wenn der Umfang der Konzeption zwischen den Parteien vereinbart wurde.
6. Urheberrecht und Nutzungsbedingungen
Das Urheberrecht an allen von EC im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Tools, Visualisierungen und sonstigen Materialien verbleibt bei EC.
Alles Material in jeglicher Form, das von EC im Rahmen einer Leistung erstellt oder dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf in jedem Fall nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von EC weitergegeben, vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Es darf insbesondere nicht für ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.
7. Haftung und Versicherungsschutz
7.1 Haftungsbegrenzung
Bei der Tätigkeit von EC handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist weder garantierbar noch geschuldet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
7.2 Versicherungsschutz
Veranstalter von Workshops, Seminaren, Trainings, Team-Coachings usw. ist immer der Auftraggeber. Weder Teilnehmende noch Coachees haben einen Versicherungsschutz durch EC. Sämtliche Teilnehmende sind persönlich oder durch ihren Arbeitgeber versichert.
7.3 Daten
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgen auf Gefahr des Kunden.
Beide Parteien sind für die Anfertigung von Sicherungskopien von Daten und Dateien und für die Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser Sicherungskopien verantwortlich. Keine Vertragspartei haftet für den Verlust, Beschädigung, Veränderung von Daten oder Dateien oder für daraus entstehende Schäden und Aufwände.
8. Zahlung
8.1 Frist und Modalitäten
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EC erstellt Rechnungen im Normalfall per Monatsende bzw. nach erfolgter Dienstleistung, zahlbar innerhalb von 10 - 30 Tagen (abhängig von der Auftragsart).
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Coaching-Packages und/oder Pauschalangebote sind mit Vertragsabschluss bzw. vor Beginn des Coachings fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
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Alle Preise der Leistungen verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (8,1%).
8.2 Konditionen
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Bei Honoraren über CHF 10’000 behält sich EC vor, eine Akontozahlung in Höhe von 50% des Offertbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen.
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Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung der Honorare behält sich EC das Recht vor, weitere bereits offerierte Leistungen bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen.
9. Recht und Gerichtsstand
Es ist alleinig schweizerisches Recht anwendbar. Der Auftraggeber und EC setzen alles daran, eine einvernehmliche Lösung ohne rechtliche Schritte zu finden. Sollte dies scheitern, sind die ordentlichen Gerichte in Zürich zuständig.
10. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die aus der Sicht der Parteien wirtschaftlich der Zielsetzung, die mit der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verbunden war, am nächsten kommt.
